SELBSTVERSTÄNDNIS
Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR)
– Ein Selbstverständnis –
[Wird laufend aktualisiert – Stand März 2022]
1. Grundcharakter
Das Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR) ist eine Selbstorganisationsplattform unterschiedlichster Akteure [Interessenvertretungen / Arbeitsgruppen] im und um den Rathausblock in Berlin-Kreuzberg.
Es ist das gemeinsame Austausch-, Abstimmungs- und Arbeitstreffen von Initiativen, die als aktuelle Nutzer*innen, Nachbar*innen und stadtpolitische Initiativen eine wirksame Einflussnahme auf die Zukunftsgestaltung des Rathausblocks einfordern und sich aktiv mitgestaltend einbringen. Es legt seine Regeln selbst fest und entscheidet eigenständig über den Grad der eigenen Formalisierung.
Mit der gemeinsamen Klammer VTR bündeln die Initiativen ihre Kräfte und sichern ihrem Wunsch, die Zukunft des Rathausblocks positiv und modellhaft mitzugestalten, den nötigen Einfluss. Dazu gehören die Erarbeitung und Abstimmung gemeinsamer politischer Positionen auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung Modellprojekt Rathausblock Kreuzberg, die alle Kooperationspartner im Sommer 2019 unterzeichneten. Zu den Kooperationspartnern gehören neben dem VTR, das Forum Rathausblock, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadt), der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (BA), die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM). Die abgestimmten Positionen und Forderungen des VTR werden auf der Webseite www.rathausblock.org dokumentiert.
Mit seinem vielfältigen Potenzial sieht sich das VTR als zentrales Moment und Anker in der Kooperationsinfrastruktur über den gesamten Verlauf des Sanierungsgebietsverfahrens hinweg und darüber hinaus. Es versteht sich auch als Wächter*in des Partizipations-, Entwicklungs- und Kooperationsprozesses und ist getragen von einer Kultur der Teilhabe, Solidarität, Anerkennung und des öffentlichen Diskurses.
Das VTR bildet einen multiperspektivischen, breit getragenen Zusammenschluss, in dem es als selbstverständlich erachtet wird, anerkannter Partner (Stakeholder, Interessenvertreter, etc.) zu sein. Die Initiativen des VTR fordern am Beispiel des Modellprojekts eine gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung mit dauerhaft bezahlbaren Mieten für Wohn- und Gewerberäume sowie die Entwicklung von nachbarschaftlichen, kulturellen und sozialen Infrastrukturen als Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe.
Zur Absicherung dieser Nutzungsvorstellungen sollen starke Selbstverwaltungsrechte von Nutzer*innen und Zivilgesellschaft verankert werden – „Selbstverwaltet und Kommunal.“ Der Kooperationsprozess wird als der Rahmen verstanden, in dem selbstverwaltet-kommunale Kooperationsformen erprobt und durch die beteiligten Partner*innen schrittweise umgesetzt wird.
Das VTR erarbeitet und vertritt übergeordnete, gemeinwohlorientierte Ziele; Partikularinteressen sind diesen untergeordnet. Sie finden nur im gemeinsamen Prozess Anerkennung und Integration.
Im VTR werden Rassismus, Sexismus und jegliche weitere Form von Diskriminierung nicht geduldet.
2. Grundsätze der Arbeit des Vernetzungstreffens
2.1. Interner Umgang / Entscheidungsfindung
Entscheidungen werden in den Sitzungen des VTR getroffen. Die hierzu im Rahmen des VTR diskutierten Forderungen, Vorschläge, Verfahrensschritte und -abläufe sowie Vorgehensweisen etc. werden stets in die beteiligten Initiativen rückgekoppelt, bevor sie abschließend beschlossen und ggf. veröffentlicht werden. Das heißt, es muss genügend Zeit für Abstimmungsschleifen gegeben sein.
Im VTR werden keine Mehrheitsentscheidungen getroffen. Ziel ist es, Konsensentscheidungen herzustellen. Haben einzelne Vertreter*innen Bedenken, können mit einem Beschluss aber leben, so werden die Bedenken dokumentiert. Ein Beschluss des VTR ist jedoch weiterhin möglich.
Bei grundsätzlichem Dissens können die Vertreter*innen der einzelnen Initiativen ein Veto einlegen. Dann gilt das Prinzip, die unterschiedlichen Positionen zu beschreiben, zu dokumentieren und zeitnah Möglichkeiten für Überarbeitungen mit der Zielsetzung einer Konsenslösung auszuloten bzw. zu erarbeiten. Gelingt auch dann keine Konsensentscheidung, kann zu diesem Gegenstand entweder keine Position des Vernetzungstreffens artikuliert werden oder die verschiedenen Meinungen müssen dargestellt werden.
Konflikte, die aus Meinungsverschiedenheiten etc. entstehen, werden nicht über den E-Mail-Verteiler, sondern ggf. in den betroffenen Gremien oder zusätzlich einzuberufenden Runden zur Klärung persönlich besprochen.
Entscheidungen unter Zeitdruck können außerhalb von VTR-Sitzungen bearbeitet werden.
Ca. jedes halbe Jahr und zusätzlich bei Bedarf gibt es ein Reflektionstreffen, in dem die bisherigen Positionen und Arbeitsstrukturen reflektiert, auf Aktualität geprüft und weiterentwickelt werden.
Ca. einmal pro Jahr gibt es eine große informelle Vollversammlung, in der alle bisher Beteiligten und Aktiven aus den Initiativen und deren Umfeld zusammenkommen.
2.2. Transparenz
Die Treffen des VTR werden stets protokolliert. Eingeschlossen ist hier auch die Dokumentation der gemeinsam erarbeiteten Ausführungen, Stellungnahmen und Positionen, die ggf. auch an Dritte gehen bzw. veröffentlicht werden. Mit dem Einverständnis der Beteiligten können die Positionen auch bei fehlendem Beschluss oder Dissens nach außen getragen bzw. veröffentlicht werden. Dies geschieht insbesondere um abzusichern, dass die inhaltlichen Diskussionsergebnisse festgehalten werden, eine kontinuierliche Transparenz vorhanden ist und es temporär abwesenden Initiativen wie auch neu Hinzugekommenen möglich ist, die Abläufe nachvollziehen zu können.
Protokolle werden zeitnah erstellt und an die Mitglieder des VTR verschickt. Einwände zum Protokoll können bis zum Tag vor dem nächsten Treffen angemeldet werden.
Um die Arbeit des VTR auch nach außen sichtbar und leicht zugänglich zu mache, sollen sowohl regelmäßige Nachbarschaftsversammlungen stattfinden, in denen die aktuellen Themen und die Entwicklungen der Positionen vorgestellt und besprochen werden, als auch offene Arbeitsformate entstehen um gezielt mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten und die Positionen des VTR weiterzuentwickeln.
3. Organisationsweise / Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Das VTR trifft sich in der Regel alle zwei Wochen. Themenspezifisch bzw. prozessbedingt können weitere Treffen in kleineren Arbeitsgruppen hinzukommen. Die Ergebnisse aus diesen zusätzlichen Arbeitstreffen werden dann im VTR aufgearbeitet und ggf. beschlossen.
3.1 Verhältnis zwischen VTR und seinen Initiativen [Interessenvertretungen / AGs]
Das VTR ist ein aktiv gestaltendes und politisches Instrument und zentrales Organ für gemeinsame Positionen und Strategien.
Es ist kein Kontrollorgan für die Aktivitäten und Projekte der einzelnen Initiativen. Die Initiativen sind eigenständig, dies wird vom VTR anerkannt. Einzelprojekte der Initiativen müssen nicht durch das VTR genehmigt werden. Vice versa machen die Initiativen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit deutlich, dass sie Teil des VTR sind.
Im VTR werden übergreifende gemeinsame Inhalte erarbeitet. Die Impulse dafür können auch aus den einzelnen Initiativen kommen. Die Initiativen sind dazu angehalten, inhaltliche Positionen zu den Themen, zu denen eine Entscheidung im VTR getroffen werden muss, zu erarbeiten.
Gemeinsame Ressourcen des VTR stehen den Initiativen für ihre Projekte zur Verfügung. „Doppelbelegungen“ von Ressourcen sind zu vermeiden. Sind Ressourcen zu knapp, werden Projekte der gemeinsamen Akquise angegangen.
Zu jeder VTR-Sitzung gibt es einen kurzen und prägnanten Infoblock zu den aktuellen Themen aus den Initiativen. Dadurch wird der Informationsfluss zwischen den Initiativen gewährleistet und ggf. Unterstützungsbedarf angemeldet.
3.2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten der ZusammenStelle im Verhältnis zum VTR
Die ZusammenStelle (ZS) ist unter anderem die zentrale, interne Unterstützungsstruktur des VTR. Sie ist aus dem VTR entstanden, wird kommunal gefördert und unterstützt das VTR und seine Initiativen in der Erarbeitung und Entwicklung des Modellprojekts Rathausblock und dessen Umsetzung in der Kooperation. Die ZusammenStelle ist sowohl an die Beschlüsse des VTR und die Kooperationsvereinbarung bzw. an die Projektvereinbarungen gebunden, als auch an die Ausführungen aus dem Förderantrag mit Projektbeschreibung und Zuwendungsbescheid.
Ein*e Vertreter*in der ZusammenStelle ist ständiger Gast im Zukunftsrat und dessen Vorbereitungsgruppe – vor allem um mit alternativen Protokollen von den Sitzungen zu berichten sowie gezielt kritische Punkte und offene Fragen herauszustellen, die vom VTR bearbeitet werden sollten. Ebenso berichtet die ZusammenStelle aus Gesprächen mit einzelnen Kooperationspartnern und leitet themenrelevante Dokumente unter datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen ans VTR weiter.
Die ZusammenStelle lädt zu den einzelnen Vernetzungstreffen ein, bereitet in Absprache mit dem VTR die Tagesordnung vor, versendet die Protokolle sowie die entsprechenden Unterlagen zur Information und Entscheidungsfindung.
Bei all ihren Aktivitäten bezüglich der VTR-Belange haben die ZusammenStelle und ihre Mitarbeiter*innen kein Mandat für eigenmächtige Entscheidungen – diese obligen dem VTR. Aufgabe der ZusammenStelle ist in erster Linie die Unterstützung des Informationsflusses in alle Richtungen. Muss in der Praxis doch einmal eine schnelle Entscheidung durch die ZusammenStelle fallen, so muss sie zumindest nachträglich noch vom VTR bestätigt oder widerrufen werden.
3.3 Vertretung des Vernetzungstreffens in Zukunftsrat und Raum- und Flächenkuratorium
3.3.1 Zukunftsrat (ZR) / Raum- und Flächenkuratorium (RFK)
Der Zukunftsrat (ZR) ist das Entscheidungsgremium für die Entwicklung des Rathausblocks. Die Arbeitsweise wurde in einer Geschäftsordnung festgelegt. Sie hält unter anderem fest, dass Entscheidungen im Konsensprinzip getroffen werden.
Das Raum- und Flächenkuratorium (RFK) trägt seit März 2021 dafür Sorge, dass die Vergabe von Räumen und Flächen auf dem Areal im Einklang mit den Zielen und Vorstellungen der Kooperationsvereinbarung steht und dabei alle unterschiedlichen Belange berücksichtigt werden.
Beide Gremien setzen sich paritätisch aus Vertreter*innen der sechs Kooperationspartner aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft zusammen.
3.3.2 Delegierte
Das VTR entsendet Delegierte – Anzahl entsprechend der Parität – plus eine weitere Person aus der ZusammenStelle zu ihrer Unterstützung in den Zukunftsrat und in das Raum- und Flächenkuratorium. Auch VTR-Einzelmitglieder können als Delegierte bestimmt werden. Die Delegierten werden im Konsens benannt und abberufen.
3.3.3 Mandat und Arbeitsweise
Die Delegierten sollen ein möglichst breites Spektrum der beteiligten Initiativen abbilden; sie vertreten in Zukunftsrat sowie Raum- und Flächenkuratorium die Positionen des VTR. Umgekehrt ist das VTR Ort der Reflexion der Sitzungen des Zukunftsrats sowie des Raum- und Flächenkuratoriums und der Rückkopplung der Delegierten. Sie teilen dem VTR mit, welche Entscheidungen zur Weiterarbeit in Zukunftsrat und Raum- und Flächenkuratorium getroffen werden müssen und besprechen mit dem VTR die Strategien und Arbeitsweisen sowie Zuständigkeiten zur Durchsetzung der Positionen des VTR in beiden Gremien.
Entstehen in Zukunftsratssitzungen Situationen, die einer sofortigen spontanen Entscheidung unter Beteiligung der VTR-Delegierten bedürfen, sind die Delegierten autorisiert, vorläufige Entscheidungen zu treffen, wenn sie aus der Datenlage Rückschlüsse über die vermutlichen VTR-Positionen ziehen können, die sodann vom VTR bestätigt oder abgelehnt werden müssen.
Über die bloße Abarbeitung der jeweils anstehenden Fragen hinaus, erarbeitet das VTR proaktiv gemeinsame Positionen und Inhalte, die es über seine Delegierten in Zukunftsrat und Raum- und Flächenkuratorium einbringt (z.B. als Tischvorlage), um als VTR im ZR Impulse zu geben und durchsetzungsfähiger zu sein.
Jede Sitzung – sowohl des Zukunftsrats, als auch des Raum- und Flächenkuratoriums – soll von einem Vor- und Nachtreffen der Delegierten, der ZS und Interessierten des VTR begleitet werden, um die Arbeit des VTR im ZR und den Informationsfluss zu verbessern. Die relevanten Themen sowohl der Zukunftsratsitzungen als auch der Sitzungen der Vorbereitungsgruppe werden unmittelbar im nächstfolgenden VTR besprochen. Sobald es eine Tagesordnung für die jeweils kommende ZR-Sitzung gibt, wird sie von der ZusammenStelle an das VTR weitergeleitet.
3.3.4 Rücktritt
Ein Rücktritt als Delegierter ist jederzeit durch formlose Erklärung möglich, entweder mündlich beim Treffen oder schriftlich über den Mailverteiler; Begründungen sind willkommen.
3.3.5 Entzug des Mandats
Bei Vorliegen grober Verstöße gegen die Kooperationsvereinbarung und / oder das Selbstverständnis des VTR wird ein Verfahren über den Entzug des Delegierten-Mandats eingeleitet.
4. Zugänglichkeit / Neuaufnahmen – Mitmachen
4.1. Grundsätzliches
Die bisher beteiligten Initiativen verstehen sich im Rahmen ihrer Mitarbeit im VTR als eine verbindlich arbeitende Struktur, die auch zum Ziel hat, offen zu sein und neue Initiativen aufzunehmen. Das Interesse, im VTR mitzuwirken wird explizit begrüßt. Die Aufnahmeregelungen werden daher transparent dargestellt.
Um arbeitsfähig zu bleiben, wird nicht öffentlich zu Terminen des VTR eingeladen. Die Treffen haben nicht den Charakter größerer offener Versammlungen, sondern stellen erweiterte Delegiertentreffen dar.
4.2. Aufnahmeregelungen
Das VTR ist eine Vernetzung von Initiativen. Bedingung der Teilnahme am VTR ist ein gesamthaftes Interesse an der Entwicklung des Areals und des Rathausblocks im Stadtteil sowie die Bereitschaft, alle Themen auf einer Ebene zu behandeln (Horizontalität).
Neue Interessent*innen können über bereits aktive Initiativen oder auf öffentlichen Veranstaltungen Termine erfragen. Sie werden über die hier beschriebenen Grundsätze und Rahmenbedingungen informiert.
Neue Initiativen können im öffentlich erklärten Konsens in den Zusammenhang „Vernetzungstreffen Rathausblock“ aufgenommen werden, wenn sie zur kontinuierlichen Mitarbeit bereit sind und drei Mal in enger Folge an Treffen der Vernetzung teilgenommen haben.
Voraussetzung für neu hinzukommende Initiativen ist es, die bisher im Rahmen der Vernetzung erarbeiteten gemeinsamen Positionen, Werte und Ziele mitzutragen. Diese können jedoch im Konsens weiterentwickelt bzw. verändert werden.
4.3. Aufnahmemöglichkeiten für Einzelpersonen
Interessierte Einzelpersonen können – nach Entscheidung der beteiligten Initiativen – Mitglied der einzelnen Initiativen werden.
In Ausnahmefällen können Einzelpersonen ins VTR aufgenommen werden, wenn sie einen essentiellen Beitrag zum Netzwerk beisteuern. Die Aufnahme muss im VTR im Konsens beschlossen werden. Die Voraussetzungen und Bedingungen der Aufnahme entsprechen denjenigen für neue Initiativen.
Einzelmitglieder werden nur ohne Stimmrecht im VTR aufgenommen.
4.4. Regelung für Gäste
Einzelpersonen und Initiativen können als Gäste – in der Regel nach vorheriger Anmeldung – an Terminen des VTR teilnehmen. In Ausnahmefällen kann das VTR im Konsens auch die kurzfristige Teilnahme ermöglichen.
5. Konfliktmanagement
Akteur*innen im VTR sollen grundsätzlich bemüht sein, Konflikte nicht entstehen zu lassen. Dazu gehört beispielsweise,
• nicht zu diskriminieren
• die Meinung anderer zu respektieren
• konstruktiv und fair zu bleiben
• mit Dissens umzugehen
• um Konsens bemüht zu sein
5.1. Konfliktvorbeugung
Über diese und die unter 2.1 genannten Vorbeugungsstrategien hinaus werden aus dem Kreis der Initiativen zwei Zusammenleute gewählt, die als Vertrauenspersonen und Vermittler*innen fungieren. Sie kümmern sich um eine reibungslose und ergebnisorientierte Arbeit und ein gutes Zusammenwirken.
Dies betrifft sowohl das Innenverhältnis einzelner Akteur*innen und Initiativen untereinander, zwischen Initiativen und Delegierten sowie Inititaiven und der Zusammenstelle als auch das Außenverhältnis zwischen dem VTR und kommunalen Akteure*innen, der Nachbarschaft und dem Kiez. Die Zusammenleute fangen Stimmungen ein und sind konstant ansprechbar. Nach außen wirken sie nur in Absprache mit allen Beteiligten des VTR und der Zusammenstelle.
5.2. Konflikte
Konflikte zwischen Einzelpersonen werden nicht in das VTR verlagert.
Dauerhafte oder eskalierende Konflikte zwischen mehreren Akteur*innen Initiativen können nicht aus den Reihen beteiligter Akteur*innen heraus beigelegt werden. In diesem Fall setzen die ZusammenLeute eine externe Moderation / Mediation / Schiedsgremium oder Schiedsombudsleute ein, die Entscheidungsbefugfnisse haben. (Die entsprechenden Personen werden mit Beschluss des Selbstverständnisses vorgeschlagen und benannt)
6. Beendigung der Mitwirkung im VTR
6.1. Austritt
Seitens der im VTR organisierten Initiativen und ggf. Einzelpersonen ist ein Austritt aus der Vernetzung jederzeit durch formlose Erklärung möglich, entweder mündlich beim Treffen oder schriftlich über den Mailverteiler – Begründungen sind willkommen.
6.2 Ausschluss
Bei Vorliegen grober Verstöße gegen die Kooperationsvereinbarung und / oder das Selbstverständnis des VTR wird ein Ausschlussverfahren eingeleitet.
6.3. Verantwortlichkeit der Initiativen für ihre Mitglieder
Bei Verstößen einzelner Initiativenmitglieder gegen die Kooperationsvereinbarung und / oder das Selbstverständnis des VTR ist die Initiative verantwortlich, die entsprechende Maßnahmen ergreifen muss. Falls das nicht gelingt, gilt Punkt 5.2.
6.4. Eigentum an Unterlagen
Alle Arbeitsdateien und -unterlagen sowie Druckvorlagen, die im Laufe des Arbeits- und Entwicklungsprozesses im Vernetzungstreffen von der Zusammenstelle und den Initiativen entwickelt werden, sind und bleiben Arbeitsmaterialien des VTR oder gehen in das Eigentum des Trägervereins über.
Sowohl im Falle des eigenen Austritts als auch im Falle eines Ausschlusses durch VTR sollen sie an das VTR/den Trägerverein übergeben werden bzw. dem VTR/Trägerverein zur Verfügung gestellt werden.
6.5. Auflösung des VTR
Die Auflösung des VTR kann durch die mitwirkenden Initiativen beschlossen werden. Sie erfolgt grundsätzlich mit einstimmigem Beschluss.
Die Auflösung erfolgt auch, wenn weniger als vier Initiativen verbleiben.
Stand: März 2022