SELBSTVERSTÄNDNIS

Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR)
– Ein Selbstverständnis –

[Wird aktuell überarbeitet und laufend aktualisiert – Stand Juli 2021]

1. Grundcharakter

Das Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR) ist eine Selbstorganisationsplattform unterschiedlichster aktiver Gruppen [Initiativen / Interessenvertretungen / Arbeitsgruppen] im und um den Rathausblock in Berlin-Kreuzberg. Es legt seine Regeln selbst fest und entscheidet eigenständig über den Grad der eigenen Formalisierung. Es ist das gemeinsame Austausch-, Abstimmungs- und Arbeitstreffen von Gruppen, die als aktuelle Nutzer*innen, Nachbar*innen und stadtpolitische Initiativen eine wirksame Einflussnahme auf die Zukunftsgestaltung des Rathausblocks einfordern und sich aktiv mitgestaltend einbringen. Welche Rechtsformen die Beteiligten haben, spielt für die Arbeit des VTR keine Rolle.

Das VTR ist aus der jahrelangen Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Gruppen rund um den Rathausblock entstanden, in der es im ersten Schritt um die Verhinderung der Privatisierung des Dragonerareals ging. Die Gruppen des VTR haben sich in diesem Rahmen mit der Organisation von Nachbarschaftsversammlungen, Demonstrationen, Festen und anderen Formen der sozialen Aneignungen des Areals eingebracht.

Mit der gemeinsamen Klammer VTR bündeln die Gruppen ihre Kräfte und sichern ihrem Wunsch, die Zukunft des Rathausblocks positiv und modellhaft mitzugestalten, den nötigen Einfluss. Dazu gehören die Erarbeitung und Abstimmung von gemeinsamen politischen Positionen auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung Modellprojekt Rathausblock Kreuzberg, die alle Kooperationspartner im Sommer 2019 unterzeichneten. Zu den Kooperationspartnern gehören neben dem VTR, das Forum Rathausblock, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadt), der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (BA), die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM). Die abgestimmten Positionen und Forderungen des VTR werden u. a. auf der Webseite www.rathausblock.org dokumentiert.

Mit seinem vielfältigen Potenzial sieht sich das VTR als zentrales Moment und Anker in der Kooperationsinfrastruktur über den gesamten Verlauf des Sanierungsgebietsverfahrens hinweg und darüber hinaus. Es versteht sich auch als Wächter*in des Partizipations-, Entwicklungs- und Kooperationsprozesses und ist getragen von einer Kultur der Teilhabe, Solidarität, Anerkennung und des öffentlichen Diskurses.

Das VTR dient der inhaltlichen Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren der Zivilgesellschaft. Es bildet einen multiperspektivischen, breit getragenen Zusammenschluss, in dem es als selbstverständlich erachtet wird, anerkannter Partner (Stakeholder, Interessenvertreter, etc.) zu sein. Die Gruppen des VTR fordern am Beispiel des Modellprojekts eine gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung mit dauerhaft bezahlbaren Mieten für Wohn- und Gewerberäume sowie die Entwicklung von nachbarschaftlichen, kulturellen und sozialen Infrastrukturen als Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe.

Zur Absicherung dieser Nutzungsvorstellungen sollen starke Selbstverwaltungsrechte von Nutzer*innen und Zivilgesellschaft verankert werden – „Selbstverwaltet und Kommunal.“ Der Kooperationsprozess wird als der Rahmen verstanden, in dem selbstverwaltet-kommunale Kooperationsformen erprobt und durch die beteiligten Partner*innen schrittweise umgesetzt wird.

Das VTR erarbeitet und vertritt übergeordnete, gemeinwohlorientierte Ziele; Partikularinteressen sind diesen untergeordnet. Sie finden nur im gemeinsamen Prozess Anerkennung und Integration. 

Im VTR werden Rassismus, Sexismus und jegliche weitere Formen von Diskriminierung nicht geduldet.

2. Grundsätze der Arbeit des Vernetzungstreffens

2.1. Interner Umgang / Entscheidungsfindung 

Im Rahmen des VTR werden u.a. gemeinsame Forderungen, Vorschläge, Verfahrensschritte und -abläufe sowie Vorgehensweisen diskutiert, die stets in die beteiligten Gruppen rückgekoppelt werden, bevor sie abschließend beschlossen und ggf. veröffentlicht werden. Das heißt, es muss genügend Zeit für Abstimmungsschleifen gegeben sein.

Im VTR werden keine Mehrheitsentscheidungen getroffen. Ziel ist es, Konsensentscheidungen herzustellen. Haben einzelne Vertreter*innen Bedenken (im Sinne von: „Wir haben noch eine andere Sicht, können mit einem Beschluss aber leben“), werden diese dokumentiert. Ein Beschluss des VTR ist jedoch weiterhin möglich.

Bei grundsätzlichem Dissens können die Vertreter*innen der einzelnen Gruppen ein Veto einlegen. Dann gilt das Prinzip, die unterschiedlichen Positionen zu beschreiben, zu dokumentieren und zeitnah Möglichkeiten für Überarbeitungen mit der Zielsetzung einer Konsenslösung auszuloten bzw. zu erarbeiten. Gelingt auch dann keine Konsensentscheidung, kann zu diesem Gegenstand entweder keine Position des Vernetzungstreffens artikuliert werden oder die verschiedenen Meinungen müssen dargestellt werden.

Entscheidungen werden in den Sitzungen des VTR getroffen. Müssen Entscheidungsfindungen zwischen den Treffen des VTR vollzogen werden, geschieht dies transparent über die Mailingliste. Sind Telefonate zur Abstimmung nötig, werden die Inhalte der Telefonate über die Mailingliste bekannt gegeben.

Konflikte, die aus Meinungsverschiedenheiten etc. entstehen, werden nicht über den E-Mail-Verteiler ausgetragen.

Ca. jedes halbe Jahr und zusätzlich bei Bedarf gibt es ein Reflexionstreffen, in dem die bisherigen Positionen und Arbeitsstrukturen reflektiert, auf Aktualität geprüft und weiterentwickelt werden. 

Ca. einmal pro Jahr gibt es eine große informelle Vollversammlung, in der alle bisher Beteiligten und Aktiven aus den Gruppen und deren Umfeld zusammenkommen.

2.2. Transparenz

Die Treffen des VTR werden stets protokolliert. Eingeschlossen ist hier auch die Dokumentation der gemeinsam erarbeiteten Ausführungen, Stellungnahmen und Positionen, die ggf. auch an Dritte gehen bzw. veröffentlicht werden. Mit dem Einverständnis der Beteiligten können die Positionen auch bei fehlendem Beschluss oder Dissens nach außen getragen bzw. veröffentlicht werden. Dies geschieht insbesondere um abzusichern, dass die inhaltlichen Diskussionsergebnisse festgehalten werden, eine kontinuierliche Transparenz vorhanden ist und es temporär abwesenden Gruppen wie auch neu Hinzugekommenen möglich ist, die Abläufe nachvollziehen zu können.

Protokolle werden zeitnah erstellt und an die Mitglieder des VTR verschickt. Einwände zum Protokoll können bis zum Tag vor dem nächsten Treffen angemeldet werden.

Um die Arbeit des VTR auch nach außen sichtbar und leicht zugänglich zu machen, soll wird ein physisches Archiv auf dem Dragonerareal aufgebaut und ständig erweitert. Außerdem sollen sowohl regelmäßige Nachbarschaftsversammlungen stattfinden, in denen die aktuellen Themen und die Entwicklungen der Positionen vorgestellt und besprochen werden, als auch offene Arbeitsformate entstehen um gezielt mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten und die Positionen des VTR weiterzuentwickeln.

3. Organisationsweise / Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Das VTR trifft sich in der Regel alle zwei Wochen. Themenspezifisch bzw. prozessbedingt können weitere Treffen in kleineren Arbeitsgruppen hinzukommen. Die Ergebnisse aus diesen zusätzlichen Arbeitstreffen werden dann im VTR aufgearbeitet und ggf. beschlossen.

3.1. Verhältnis zwischen VTR und seinen Gruppen [Initiativen / Interessenvertretungen / AGs]

Das VTR ist ein aktiv gestaltendes und politisches Instrument und zentrales Organ für gemeinsame Positionen und Strategien. Es ist kein Kontrollorgan für die Aktivitäten und Projekte der einzelnen Gruppen. Die Gruppen sind eigenständig, dies wird vom VTR anerkannt.

Vice versa machen die Gruppen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit deutlich, dass sie Teil des VTR sind. Das VTR entwickelt ein gemeinsames Logo, das in der Außendarstellung der Gruppen, u.a. auch Produkten, prominent platziert wird. Auf den Websites der einzelnen Gruppen muss auf die gemeinsame Website des VTR verlinkt werden – Verlinkungen auf andere Gruppen des VTR stehen frei. Verlässt eine Gruppe das VTR, werden Hinweise der Zugehörigkeit und Logo gelöscht.

Im VTR werden übergreifende gemeinsame Inhalte erarbeitet. Die Impulse dafür können auch aus den einzelnen Gruppen kommen. Gleichzeitig sind die Gruppen dazu verpflichtet, inhaltliche Positionen zu den Themen, zu denen eine Entscheidung im VTR getroffen werden muss, zu erarbeiten.   

Gemeinsame Ressourcen des VTR stehen den Gruppen für ihre Projekte zur Verfügung (z.B. Website, gemeinsame Technik und Anschaffungen, der Trägerverein für Projektdurchführungen etc.). Einzelprojekte der Gruppen müssen nicht durch das VTR genehmigt werden. „Doppelbelegungen“ von Ressourcen sind zu vermeiden. Sind Ressourcen zu knapp, werden Projekte der gemeinsame Akquise angegangen.

Zu jeder VTR-Sitzung gibt es einen kurzen und prägnanten Infoblock zu den aktuellen Themen aus den Gruppen. Dadurch wird der Informationsfluss zwischen den Initiativen gewährleistet und ggf. Unterstützungsbedarf angemeldet.

3.2. Verhältnis zwischen VTR und ZusammenStelle / Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Eineder Hauptaufgaben der ZusammenStelle ist es, die Gruppen im Vernetzungstreffen in der Erarbeitung und Entwicklung des Modellprojekts Rathausblock und dessen Umsetzung in der Kooperation (z. B. Bodenmodell, Kooperationsgremien, Nutzungsideen) zu unterstützen. Die ZusammenStelle ist sowohl an die Beschlüsse des VTR und die Kooperationsvereinbarung bzw. an die Projektvereinbarungen gebunden, als auch an die Ausführung aus dem Förderantrag mit Projektbeschreibung und den Zuwendungsbescheid.

Ein*e Vertreter*in der ZusammenStelle ist ständiger Gast im Zukunftsrat und dessen Vorbereitungsgruppe, vor allem um mit alternativen Protokollen von den Sitzungen zu berichten sowie gezielt kritische Punkte und offene Fragen herauszustellen, die vom VTR bearbeitet werden sollten. Ebenso berichtet die ZusammenStelle aus Gesprächen mit einzelnen Kooperationspartnern und leitet themenrelevante Dokumente unter datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen ans VTR weiter.

Außerdem ist es Aufgabe der ZusammenStelle das VTR bei der Bearbeitung spezifischer Themen zu unterstützen, etwa durch Recherche und Aufarbeitung von Themen zu Diskussionsgrundlagen, durch Dokumentation von Sach- und Diskussionsständen und um Diskussionsergebnisse weiter aufzuarbeiten.

Die ZusammenStelle lädt zu den einzelnen Vernetzungstreffen ein, bereitet in Absprache mit dem VTR die Tagesordnung vor und versendet die Protokolle.

Aus dem Standort der ZusammenStelle auf dem Gelände des Rathausblocks entstehen besondere Verantwortlichkeiten. Die Mitarbeiter*innen sind vor Ort ansprechbar und müssen spontan reagieren können. Diese spontane Reaktion muss sich darauf beschränken zu vermitteln, Anfragen und Themen zwar diskutieren zu können, um Unschärfen zu vermeiden und Impulse zuzulassen, aber keine direkten Ergebnisse aus der Diskussion festzuhalten. Die Punkte aus diesen Gesprächen müssen a.s.a.p. in das VTR gegeben werden, um dort und in den Rückkoppelungsschleifen der Gruppen zeitnah Antworten generieren zu können. Erst dann können die Mitarbeiter*innen der ZS vor Ort die Ergebnisse aus dem VTR kommunizieren.

3.3. Vertretung des Vernetzungstreffens im Zukunftsrat

Der Zukunftsrat (ZR) ist das paritätisch besetzte Entscheidungsgremium für die Entwicklung des Rathausblocks; er setzt sich zusammen aus sechs Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der Zivilgesellschaft. Die Arbeitsweise wurde in einer Geschäftsordnung festgelegt. Sie legt unter anderem fest, dass Entscheidungen im Konsensprinzip getroffen werden.

Das VTR entsendet vier Delegierte in den Zukunftsrat und wird dabei von einer weiteren Person aus der ZusammenStelle unterstützt. Auch Einzelmitglieder können als Delegierte bestimmt werden. Die Delegierten vertreten im Zukunftsrat die Positionen des VTR; umgekehrt ist das VTR Ort der Reflexion der Sitzungen des Zukunftsrats und der Rückkopplung der Delegierten.

Die Delegierten des VTR im Zukunftsrat sind die Schnittstelle zwischen VTR und Zukunftsrat. Sie werden im Konsens benannt und sollen ein möglichst breites Spektrum der beteiligten Gruppen abbilden. Sie teilen dem VTR mit, welche Entscheidungen zur Weiterarbeit im Zukunftsrat getroffen werden müssen und besprechen mit dem VTR die Strategien zur Durchsetzung der Positionen des VTR im Zukunftsrat. Jede Zukunftsratsitzung soll von einem Vor- und Nachtreffen der Delegierten, der ZS und Interessierten des VTR begleitet werden, um die Arbeit des VTR im ZR und den Informationsfluss zu verbessern. Die relevanten Themen sowohl der Zukunftsratsitzungen als auch der Sitzungen der Vorbereitungsgruppe werden unmittelbar im nächstfolgenden VTR besprochen. Sobald es eine Tagesordnung für die jeweils kommende ZR-Sitzung gibt, wird sie von der ZusammenStelle an das VTR weitergeleitet. 

Das VTR erarbeitet proaktiv gemeinsame Positionen und Inhalte, die es über seine Delegierten in den Zukunftsrat einbringt. Diese werden vorher detailliert ausgearbeitet (z.B. als Tischvorlage), um als VTR im ZR Impulse zu geben und durchsetzungsfähiger zu sein.

Treten in Zukunftsratssitzungen Situationen ein, die einer sofortigen spontanen Entscheidung unter Beteiligung der VTR-Delegierten bedürfen, sind die Delegierten autorisiert vorläufige Entscheidungen herbeizuführen, wenn sie aus der Datenlage der VTR-Positionen Rückschlüsse ziehen können. Den kommunalen Kooperationspartner*innen muss vorab signalisiert werden, dass diese in der Zukunftsratssitzung vorläufig getroffene Entscheidung erst nach … Tagen Gültigkeit erlangen kann, da umgehend alle Initiativen in einem Schnellumlaufverfahren um kurzes Statement gebeten werden müssen. Sollte kein konsensualer Rücklauf aus dem VTR erfolgen, gilt die Entscheidung als abgelehnt. Das Ergebnis wird dem Zukunftsrat noch innerhalb der Frist mitgeteilt.

4. Zugänglichkeit / Neuaufnahmen – Mitmachen

4.1. Grundsätzliches

Die bisher beteiligten Gruppen verstehen sich im Rahmen ihrer Mitarbeit im VTR als eine verbindlich arbeitende Struktur, die auch zum Ziel hat, offen zu sein und neue Initiativen aufzunehmen. Das Interesse im VTR mitzuwirken wird explizit begrüßt. Die Aufnahmeregelungen werden daher transparent dargestellt.

Um arbeitsfähig zu bleiben, wird nicht öffentlich zu Terminen des VTR eingeladen. Die Treffen haben nicht den Charakter größerer offener Versammlungen, sondern stellen erweiterte Delegiertentreffen dar.

4.2. Aufnahmeregelungen 

Das VTR ist eine Vernetzung von Gruppen. Bedingung der Teilnahme am VTR ist ein gesamthaftes Interesse an der Entwicklung des Areals und des Rathausblocks im Stadtteil sowie die Bereitschaft, alle Themen auf einer Ebene zu behandeln (Horizontalität). 

Neue Interessent*innen können über bereits aktive Gruppen oder auf öffentlichen Veranstaltungen Termine erfragen. Sie werden über die hier beschriebenen Grundsätze und Rahmenbedingungen informiert. 

Neue Gruppen können im öffentlich erklärten Konsens in den Zusammenhang „Vernetzungstreffen Rathausblock“ aufgenommen werden, wenn sie zur kontinuierlichen Mitarbeit bereit sind und drei Mal in enger Folge an Treffen der Vernetzung teilgenommen haben.

Voraussetzung für neu hinzukommende Gruppen ist es, die bisher im Rahmen der Vernetzung erarbeiteten gemeinsamen Positionen, Werte und Ziele mitzutragen. Diese können jedoch im Konsens weiterentwickelt bzw. verändert werden.

4.3. Aufnahmemöglichkeiten für Einzelpersonen

Interessierte Einzelpersonen können – nach Entscheidung der beteiligten Gruppen – Mitglied der einzelnen Gruppen werden.

In Ausnahmefällen können Einzelpersonen ins VTR aufgenommen werden, wenn sie einen essentiellen Beitrag zum Netzwerk einbringen und beisteuern. Die Aufnahme muss im VTR im Konsens beschlossen werden. Die Voraussetzungen und Bedingungen der Aufnahme entsprechen denjenigen für neue Gruppen.

Einzelmitglieder werden nur ohne Stimmrecht für das VTR aufgenommen. 

4.4. Regelung für Gäste

Einzelpersonen und Gruppen können als Gäste – in der Regel nach vorheriger Anmeldung – an Terminen des VTR teilnehmen. In Ausnahmefällen kann das VTR im Konsens auch die kurzfristige Teilnahme ermöglichen.

Stand: Juli 2021